Gerichtsurteil: Zu Grosse Brüste sind keine Krankheit
Große Brüste sind nach Angaben des hessischen Landessozialgerichts keine Krankheit. Die gesetzliche Krankenversicherung müsse die Kosten einer Brustverkleinerung nicht übernehmen, „soweit die Brüste nicht entstellend wirken und keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt“, urteilten
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Reduktionsmammaplastik : Dies ist der Begriff für die Verkleinerung der weiblichen Brust. Es gibt heute sehr unterschiedliche Techniken, die zur Verkleinerung der weiblichen Brust führen. Allen gemeinsam ist, dass möglichst kurze Narben verwendet werden, um das normale Aussehen der Brust zu erhalten
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Sehr große und/oder hängende Brüste beeinträchtigen das Selbstwertgefühl einer Frau häufig. Die Brust passt nicht zum restlichen Körper und schränkt die Frau in vielen Situationen ein.
Eine übergroße Brust kann sogar Haltungsschäden an der Wirbelsäule und Schmerzen verursachen
Brustverkleinerung, Mammareduktion
Eine zu große Brust wird durch eine Brustverkleinerung in eine harmonische Form gebracht. Durch eine zu große Brust wird nicht nur die Körperharmonie gestört, sondern es können auch Rückenschmerzen resultieren. Eine Brustverkleinerung erleichtert das Leben daher in vielerlei Hinsicht.